Neue Regeln und Gesetze: Das ändert sich im Februar in Deutschland

KDie Reaktivität bei der Namenswahl für Gesetze soll wohl die Verbundenheit der Menschen zum Ausdruck bringen. „Wind-auf-Land-Gesetz“ heißen die neuen Bundesregelungen zum Ausbau der Windenergie, die Druck auf säumige Länder ausüben sollen, die beim Ausbau der Windenergie schneller vorankommen.

Dieses Thema ist zwischen Nord und Süd, zwischen Bund und Ländern und vielen Kommunen heiß umstritten. Ab Februar soll zumindest der rechtliche Aspekt klarer werden. Mit dem „Wind-on-Land-Gesetz“ will die Bundesregierung das Erreichen der Klimaziele ermöglichen und die Flächen erweitern, auf denen Windkraftanlagen aufgestellt werden können. Dies ist eine der Vorschriften und Neuerungen, auf die Sie im Februar achten sollten.

Bisher sind nach Angaben der Bundesregierung 0,8 Prozent der Landesfläche für Offshore-Windenergie ausgewiesen – genutzt werden aber nur 0,5 Prozent. Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass bis 2032 zwei Prozent der Fläche für Windkraftanlagen auf Landesebene ausgewiesen werden müssen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Fläche für Windkraft zur Verfügung stehen. Schritte zum Repowering am gleichen Standort sind besser.

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Windkraft

„Wir teilen sie unter Berücksichtigung der Klimalage, des Natur- und Artenschutzes und der Raumordnung in gleich große Regionen ein“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Es bleibt den Bundesländern überlassen, wie sie ihre Ziele erreichen. „Aber wir lehnen eine präventive Planung ab“, sagte Habeck.

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Das funktioniert so: Die Bundesländer können weiterhin über die Mindestabstände entscheiden, müssen aber dafür sorgen, dass sie ihre Zielvorgaben in der Fläche einhalten und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Tun sie das nicht, entfällt die Abstandsregel von einem Kilometer zwischen Wohngebäuden und Windrädern.

Auch die Errichtung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten will die Bundesregierung genehmigen. Das Ziel: Bis 2030 müssen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.

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Vorzeitiges Ende des Pandemieschutzes

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft am 2. Februar vorzeitig aus. Sie sollte zunächst bis zum 7. April andauern. Die besonderen Hygienevorkehrungen hätten gerade in den Hochzeiten der Pandemie wichtige Dienste geleistet, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der die Regelung erst kürzlich aufgehoben hatte.

Mehrere Schutzmaßnahmen hätten Infektionen im Unternehmen verhindert und damit Arbeits- und Produktionsausfälle verhindert. Doch durch den zunehmenden Widerstand der Bevölkerung ist die Zahl der Neuerkrankungen deutlich zurückgegangen. Bundesweit einheitliche Vorgaben zum chirurgischen Infektionsschutz seien nicht mehr nötig, so der Minister.

In öffentlichen Verkehrsmitteln und Fernreisen besteht Maskenpflicht

Ebenfalls am 2. Februar endet die Maskenpflicht im Fernverkehr bei der Deutschen Bahn. Nach dieser Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zogen auch die Bundesländer nach und beschlossen ihrerseits, die Maskenpflicht im ÖPNV zu beenden. Ab Anfang Februar gilt landesweit keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen.

In Hamburg und Nordrhein-Westfalen soll die Regelung nach Angaben der dortigen Landesregierungen am 1. Februar auslaufen. In Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland soll dies am 2. Februar geschehen, berichtet die „Tagesschau“. Die anderen neun Länder haben die Maskenpflicht im Nahverkehr beendet oder zumindest Anfang Februar deren Abschaffung angekündigt. Thüringen beendete die Maskenpflicht am 3. Februar – und damit als letztes Bundesland.

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Coronas Herrschaft über den Nahverkehr

Inzwischen fordert auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die bundesweite Aufhebung der Maskenpflicht in Arztpraxen. Das fordert auch der Bundesverband der Hausärzte, aber Martina Wenker, Präsidentin der Niedersächsischen Ärztekammer, ist gegen die Abschaffung der Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. In vielen Wartezimmern, in denen Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit andere anstecken, werde es zumindest fahrlässig beseitigt, sagte Wenker in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Zumindest im Winter soll die Maske noch wirken.

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Änderungen für den Erste-Hilfe-Kasten

Ab Februar ist ein neues Erste-Hilfe-Set erforderlich. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr müssen Autofahrer ihren Verbandskasten bis zum 31. Januar im Auto haben. Denn sie wurde durch Anpassung der entsprechenden DIN-Norm, die seit dem 1. Februar 2022 gilt, Corona-kompatibel gemacht. Darin müssen künftig zwei chirurgische oder FFP2-Mundschutzmasken enthalten sein. Es ist aber auch möglich, zwei Masken in der Box oder im Auto mitzuführen, wenn die alte Reiseapotheke noch nicht abgelaufen ist.

Zwar nicht zwingend, aber auch sinnvoll: Desinfektionsmittel. Der 40 x 60 Zentimeter große Verband wird ohne Wechsel abgebrochen und einer der beiden Dreiecksverbände kann auch ausgeschlossen werden. Wer während der Fahrt seine Reiseapotheke nicht mit sich führt, muss laut ARAG-Experten mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Ihr eigenes, privat geliehenes oder einen Mietwagen handelt. Der Fahrer des Fahrzeugs muss sicherstellen, dass die Box vorhanden ist. Motorräder sind von dieser Pflicht ausgenommen. Übrigens: Seit 1972 sind Verbandskästen im Auto Pflicht.

Dieselfahrverbot in München

Ab Februar dürfen Autos mit einer Schadstoffklasse von Euro 4 oder schlechter nicht mehr in die Münchner Innenstadt und auf den Mittleren Ring fahren. Fahrzeuge von Personen, die im Diesel-Sperrgebiet wohnen, sind nicht enthalten. Sonderregelungen gelten auch für soziale Unterstützungs- und Pflegedienste, Transferarbeiter, Lieferanten lebenswichtiger Güter, Kranke, die im Umland wohnen und zum Beispiel in der Innenstadt einen Arzt aufsuchen müssen. Sie dürfen auch mit ihrem alten Diesel in die Innenstadt einfahren.

Allerdings müssen sie eine Lizenz kaufen, berichtet die Münchner „Abendzeitung“: Drei Tage kosten 50 Euro. 60 Euro für einen Monat, 90 Euro für drei Monate, 150 Euro für sechs Monate und 180 Euro für neun Monate. Benötigen Sie einen Führerschein für das ganze Jahr, zahlen Sie 200 Euro.

Die Euro-4-Norm gilt für Neuwagen von 2006 bis 2011. Das Fahrverbot für diese Autos wird seit 2019 in Berlin, Stuttgart, Hamburg und Frankfurt/Main umgesetzt. Für viele ältere gibt es laut Kraftfahrt-Bundesamt Umrüstsätze Diesel-Modelle. Sogar eine Umrechnung von 2 Euro auf 6 Euro ist möglich.

Energie muss weiterhin gespeichert werden

Die Bundesregierung hat kurzfristige Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs ursprünglich bis zum 28. Februar 2023 befristet. Da jedoch weiterhin Bedarf zur Reduzierung des Energieverbrauchs besteht und die bisherige Energieversorgung Russlands noch nicht vollständig durch andere Bezugsquellen oder erneuerbare Energien ersetzt wird, Die Energieeinsparverordnung wird bis zum 15. April 2023 verlängert.

Damit gelten weiterhin die Regelung zur Absenkung der Mindestraumtemperatur an Arbeitsstätten um ein Grad Celsius und der Höchsttemperatur an öffentlichen Arbeitsstätten auf 19 Grad sowie das Verbot der Beheizung privater Schwimmbäder. Das Waschen der Hände mit heißem Wasser ist ebenfalls nicht erlaubt, wenn Heizungswasser nur zum Händewaschen verwendet wird. Und der Einsatz von Lichtwerbung ist zwischen 22 und 6 Uhr weiterhin verboten.

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