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Die Linke will den Generalstreik in Deutschland legalisieren. Die Fraktion will Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten bieten, sich zu wehren.
Berlin – Angesichts der aktuellen Lage will Die Linke Generalstreiks in Deutschland legalisieren. In einem Vorschlag der Bundestagsfraktion betont die Partei, dass Arbeiter durch politische Streiks „ihre gemeinsamen materiellen Interessen wirksam zum Ausdruck bringen können“. Rheinische Post (RP) eine Stelle aus der Bewerbung.
Die Liberalen werden Generalstreiks für Arbeiter in Deutschland legalisieren
Generalstreiks geben Arbeitern mehr Möglichkeiten, sich zu wehren. Politische Streiks sind eine direkte Maßnahme gegen wachsende Unzufriedenheit mit der Politik. „Wer ein echtes Gegengewicht schaffen will, dem bleibt nur der politische Streik“, heißt es dort Deutsche Presse-Agentur (dpa) weiter in der Bewegung nach links. Denn die Streiks beeinträchtigen das Handeln des Staates und schaffen ein Gegengewicht zum Einfluss der Arbeitgeber.
Soziale Herausforderungen durch Krieg, Klimakrise und steigende Lebensmittel- und Energiepreise würden politischen Streiks mehr Gewicht verleihen, sagte Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion. Daher sollte die Frage zulässiger Generalstreiks in Deutschland diskutiert werden. Die Chance, dass der Vorschlag im Bundestag eine Mehrheit findet, ist hoch RP Schlecht. Ob es angesichts des Winters der Wut Sinn macht, ist fraglich.
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Generalstreiks sind in Deutschland bislang illegal – die Erlaubnisfrage gewinnt an Gewicht
Derzeit sind politische Streiks in Deutschland nicht erlaubt. Aus Sicht der Experten ist ein Generalstreik, der das ganze Land lahmlegt, illegal. Politische Streiks sind laut RP Arbeitsniederlegungen, die eher politische als tarifvertraglich regelbare Ziele verfolgen. Gewerkschaften wie Ver.di, die häufig zu Streiks aufrufen, drohen Schadenersatzforderungen von Unternehmen.
Laut RP definiert ein Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom August 2022: Unter politischem Streik wird „die kollektive Arbeitsniederlegung zur Bestätigung und Durchsetzung politischer Ziele verstanden, die vom Land oder den Kommunen zu erreichen sind“. Allerdings bezieht sich das deutsche Streikrecht auf Tarifverträge, also spezifische Tarifverträge für ganz bestimmte Branchen. Daher fallen Generalstreiks nicht unter das deutsche Streikrecht. (Mit Material von dpa)