Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Frist, andere Länder setzen auf inoffizielle Verlängerung

BAyern hat die Frist für die Abgabe von Grundsteuererklärungen verlängert. Immobilienbesitzer sollen drei Monate mehr Zeit haben, also bis Ende April, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) in München. Gerade für steuerberatende Berufe möchte man wieder Erleichterungen geben. Sie wollen niemanden belästigen, sondern das gesamte Steuerverfahren korrekt umsetzen.

Mit der erneuten Fristverlängerung zog sich Bayern zurück. Kein anderes Bundesland will die offizielle Abgabefrist über den 31. Januar hinaus verlängern, wie eine WELT-Umfrage ergab. Ursprünglich war die Frist für die neuen Grundsteuererklärungen sogar auf Ende Oktober 2022 angesetzt. Dort setzte man in den kommenden Wochen auf leichten Druck.

Der Deutsche Steuerverband (DStG), der die Interessen von 120.000 Beschäftigten der Finanzverwaltung in Deutschland vertritt, hält die erneute pauschale Fristverlängerung für überzogen. „Ich fände es besser, wenn der Freistaat diejenigen, die ihre Grundsteuererklärung nicht abgegeben haben, deutlich auffordert, eine Erklärung abzugeben“, sagte der DStG-Vorsitzende Florian Köbler.

In vielen Bundesländern reagierten die Menschen verständnislos auf die Ankündigung aus Bayern. „Vergangene Woche haben sich alle Länder auf der Finanzministerkonferenz darauf geeinigt, die Frist nicht zu verlängern. Wieder einmal steht Bayern alleine da. Geschlossenheit und Vertrauen zwischen den Bundesländern sieht anders aus“, sagte der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).

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Eine Fristverlängerung an dieser Stelle löst keine Probleme, im Gegenteil: Sie schafft neue. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte: „Wir halten an der von den Ländern vereinbarten Frist fest. Dass Bayern von der Bund-Länder-Vereinbarung abweicht, mag dem Wahlkampf geschuldet sein.“ Im Oktober finden in Bayern Wahlen statt.

Auch das von der CDU geführte Wiesbadener Finanzministerium will dem CSU-Partner aus Bayern nicht folgen. Finanzminister Michael Boddenberg erklärte, bei einer Rücklaufquote von 75 Prozent in Hessen sei eine Fristverlängerung nicht erforderlich. „Die Rückmeldungen der letzten Tage deuten darauf hin, dass viele Menschen, auch wenn sie es nicht rechtzeitig geschafft haben, auf dem Weg sind und in den kommenden Tagen und Wochen übergeben werden“, sagte er.

Bayern verlängert die Frist für die Grundsteuererklärung

Bayern hat im Alleingang die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert. Grundstückseigentümer sollten drei Monate mehr Zeit bekommen. Bayern reagierte mit schleppender Abgabe von Erklärungen.

Wie in vielen anderen Bundesländern gibt es eine inoffizielle Fristverlängerung – sofern keine Strafen drohen. Die hessische Finanzverwaltung wird laut Boddenberg allen, die ihre Steuererklärung nach Ostern nicht abgegeben haben, eine persönliche Mahnung schicken. Wenn Sie es immer noch nicht einreichen, sollten Sie damit rechnen, dass die Steuerbehörden die Informationen zu schätzen wissen.

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“Das sollte niemand zulassen”, sagte Boddenberg. Die Finanzverwaltung des Saarlandes etwa wolle bis Anfang Mai Zahlungsverzug, Bescheide und gegebenenfalls Zwangsgelder vermeiden, sagte der dortige Staatssekretär für Finanzen, Wolfgang Förster.

Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass in Bayern weniger Erklärungen eingehen. Während in Rheinland-Pfalz ein Steuersatz von 75 Prozent genannt wird, gibt Bayern nun seinen Steuersatz von 68 Prozent an. „Die versprochene Einfachheit des bayerischen Modells scheint für viele Bürger unsichtbar zu sein“, hieß es in Mainz. Bayern hat sich als einziges Bundesland für ein reines Gebietsmodell zur Berechnung der künftigen Grundsteuern entschieden. Auch dort will man an der Frist zum 31. Januar festhalten. Die Rückkehr nach Rheinland-Pfalz hat zuletzt stetig zugenommen – und wird dies erwartungsgemäß auch in den kommenden Tagen weiter tun.

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Auch Niedersachsen sprach sich gegen eine weitere Verlängerung der Abgabefrist aus – aus psychologischen Gründen. „Erfahrungen aus der ersten Fristverlängerung zeigen, dass eine solche Maßnahme tendenziell ein zurückhaltendes Steuerverhalten fördert“, teilte das örtliche Finanzministerium mit.

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Aus der Vergangenheit wissen wir, dass die Zahl der künftigen Steuererklärungen in den Wochen nach Ablauf einer Abgabefrist wieder ansteigt. Die Finanzämter werden sich daher zunächst darauf konzentrieren, die eingegangenen Erklärungen umgehend zu bearbeiten. „Die Finanzämter werden dann eine schriftliche Mahnung zur Abgabe der Grundsteuererklärung versenden.“

Auch in Brandenburg wird davon ausgegangen, dass Sie Ihr Ziel in den nächsten Tagen und Wochen erreichen, ohne dass Sie die Frist erneut verlängern müssen. „Wir haben jetzt fast 70 Prozent erhalten – und den Rest werden wir mit wiederholten Appellen, Kulanz und Augenmaß in naher Zukunft bekommen. Keine Sorge“, teilte das dortige Finanzministerium mit.

Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Auch in Baden-Württemberg wird in den kommenden Wochen auf den direkten Kontakt gesetzt. Die Abgabe der Erklärung ist auch nach Ablauf der Frist noch möglich. „Der nächste Schritt ist eine Mahnung. Bis dahin sollten alle Eigentümer, die die Frist versäumen, keine negativen Folgen befürchten. Die Finanzämter sind zunächst kulant“, teilte das Ministerium in Stuttgart mit.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig war. Bis Ende 2023 sollten die Finanzbehörden daher die meisten Liegenschaften bewerten, damit die Gemeinden die notwendige Grundlage haben, um die Grundsteuern ab 2025 rechtzeitig einzuziehen.

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